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Dienstleistungen Dehns
Hausverwaltung

Leistungskatalog WEG

Grundleistungen der Verwaltung sind die gesetzlich spezifizierten Aufgaben eines Hausverwalters nach § 27 WEG. Alle Grundleistungen sind vom vereinbarten Verwaltungshonorar abgegolten.





Grundleistungen der Verwaltung

  1. Wirtschaftsplan – Aufstellen eines Wirtschaftsplans je Wirtschaftsjahr mit Ausweis der Verteilungsschlüssel je Kosten- oder Einnahmeart.

  2. Jahresabrechnung- Erstellen einer Abrechnung zum jeweiligen Stichtag, in der Regel 31.12., mit Einzelverteilung, Gesamtaufstellung, Statusbericht, Vermögensbericht. Bei Nachweis einer Unternehmereigenschaft mit der Wohnung/Einheit erstellen eines Vorsteuernachweises. Auf Verlangen Ausweis nach § 35 c EStG.

  3. Einsicht- sämtliche Unterlagen können von allen Eigentümern nach Terminvereinbarung während der Bürozeiten eingesehen werden.

  4. Eigentümerversammlung mit Erstellen des Protokolls. Durchführen einer Versammlung jährlich mit den entsprechenden Nebenaufgaben. Erstellen eines Ergebnisprotokolls und Abstimmung des Protokolls mit einem Beiratsmitglied und einem Eigentümer. Erstellen von Einladung, Anwesenheitsliste und gegebenenfalls Info-Beilagen.

  5. Wahrnehmung des Hausrechts – die geltende Hausordnung wird vom Verwalter umgesetzt. Schriftlich gemeldete Verstöße werden abgemahnt. Die Versammlung wird unterrichtet, falls die Abmahnung erfolglos bleibt.

  6. Vertragswesen – Überwachung und Betreuung der abgeschlossenen Wartungs- und Pflegeverträge, Versicherungen etc., Verwalterzustimmung Kaufvertrag, Eigentümerwechsel.

  7. Geldverwaltung – Führen der für die Verwaltung gesondert eingerichteten Geldkonten.

  8. Kontrolle der Eingangsrechnungen und Zahlungsverkehr.

  9. Buchführung – Fertigen und Vorhalten einer ordnungsgemäßen Buchhaltung mit Ausweis der Eigentümerkonten.

  10. Technische Kontrollen, regelmäßig wiederkehrende Kontrollen des Gemeinschaftseigentums durch Begehung. Nach Notwendigkeit wird auf Beschluss jeweils sachverständige Prüfung zu Lasten der Gemeinschaft durchgeführt. Begleitung oder Durchführung der Heizkosten- und Wasserablesung in Eigenregie oder durch Fremdfirmen.

  11. Technische Lösungen – Einholen von Angeboten für Reparatur- oder Unterhaltungsmaßnahmen ab einem voraussichtlichen Auftragswert über 1.500,-€. Abgrenzung zwischen Gemeinschafts- und Sondereigentum. Auftragsvergabe und Abschluss der Bauverträge für die Gemeinschaft. Auch umfangreiche Sanierungen sind hier abgedeckt.

  12. Veranlassen von Sofortmaßnahmen – bei Rohrbruch, Sturmschaden, Einbruch oder Brand. Meldung und Abwicklung von Versicherungsschäden.

  13. Verwaltung des Schließplanes mit Nachbestellen von Schlössern und Schlüsseln.

  14. Veranlassen der Prüfung von Sicherheitseinrichtungen durch entsprechende Sachverständige.

  15. Telefon- und Schriftverkehr mit den Eigentümern, Handwerkern, Behörden und Dritten.


Sonderleistungen

Viele Sonderleistungen sind gegen Entgelt vereinbar: